Platzordnung
Punkt 1
Das Abstellen ihres PKW
auf der Seite des Übungsplatzes ist verboten.
Punkt 2
Bevor Sie den
Übungsplatz betreten, lassen Sie diesen erst ausgiebig auslaufen damit er sich
entleeren kann. Sollte Ihrem Hund trotzdem eine Verunreinigung des Platzes passieren,
sorgen Sie bitte gleich für deren Beseitigung.
Auslaufen um das
Vereinsgelände und Übungsplatz ist nicht erlaubt.
Punkt 3
Der Hund ist auf dem
Vereinsgelände an der Leine zu führen.
Punkt 4
Die Aufsicht und die
Verantwortung während des Übungsbetriebes hat der jeweils eingeteilte
Ausbildewart. Seinen Anordnungen ist in jedem Falle Folge zu leisten.
Punkt 5
Nach Beendigung der
Übung bzw. in den Übungspausen verwahren Sie Ihren Hund in Ihrer Box bzw. im
Auto. Anbinden an der Umzäunung, am Vereinsheim oder am Auto ist nicht
gestattet.
Punkt 6
Der letzte, der ein Übungsgerät
benutzt, ist für das ordnungsgemäße Aufräumen verantwortlich.
Punkt 7
Versicherungstechnisch
können wir nur Vereinsmitglieder, Gäste aus anderen Hundesportvereinen und
angemeldete Kursteilnehmer auf dem Platz üben lassen.
Punkt 8
Es ist verboten, Hunde
die älter als 6 Monate sind ins Vereinsheim mitzunehmen.
Punkt 9
Bitte achten Sie auf
Sauberkeit auf dem Vereinsgelände.
Punkt 10
Bei Unfällen auf dem
Vereinsgelände übernimmt der Verein keine Haftung. Eltern haften für Ihre
Kinder.
Mit der Unterschrift
auf dem Aufnahmeantrag haben sie sich verpflichtet, die Platzordnung
einzuhalten.
Die Vorstandschaft